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  Beim Neubau einer Wasserkraftanlage wird seitens der genehmigenden Behörde laut Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Fischaufstiegshilfe gefordert. Aber auch in Betrieb befindliche Wasserkraftanlagen mit altem Wasserrecht müssen diesen ökologischen Mehraufwand in Kauf nehmen. Ein Vorteil für bestehende Anlagen ist natürlich die höhere Vergütung nach dem EEG von 2009.

Damit die Kosten für Ihre Fischaufstiegshilfe moderat ausfallen und die Abnahme durch die dementsprechenden Institutionen ohne Mängel erfolgt, sollten Sie unsere Erfahrung nutzen.  

>>> Referenzliste Fischaufstiege
 
 
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